Psychische Gefährdungsbeurteilung - Hintergrund

Die Auswirkungen von psychischen Belastungen steigen seit vielen Jahren deutlich an. Psychische Belastungen entstehen dabei im privaten, wie im beruflichen Umfeld.  Sichtbar sind diese in den zuwachsenden Arbeitsunfähigkeitstagen (AU-Tagen) mit psychischer Diagnose. Diese haben sich seit 1999 etwa verdreifacht, während die Summe der AU-Tage aller übrigen Diagnosen sich kaum veränderte. 

Arbeitsschutzgesetz

Als Reaktion auf diese Entwicklung werden psychische Belastungen im Jahr 2013 dem §5 des Arbeitsschutzgesetzes hinzugefügt. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen. Nun gelten auch psychische Belastungen als möglicherweise gesundheitsgefährdend. 

Den Gesetzestext können sie hier aufrufen. Die für die psychische Gefährdungsbeurteilung (psychGBU) wichtigsten Aussagen:

  • Arbeitgeber hat Maßnahmen durchzuführen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in möglichst hohem Maße zu gewährleisten
  • Gefährdungen für psychische Gesundheit sind an ihren Quellen zu bekämpfen
  • Die psychische Gefährdung ist zu beurteilen, bevor geeignete Maßnahmen beschlossen werden
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss überprüft werden
  • Die Verantwortung für die Durchsetzung einer psychGBU liegt bei dem Arbeitgeber, kann aber schriftlich an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen werden

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Als Teil des Arbeitsschutzgesetzes wird die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) begründet. Ziel ist eine Koordination zwischen Bund, Ländern und Versicherungsträgern, um einen möglichst guten Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu erreichen. 

Hier gelangen sie auf die Homepage der GDA. Einige der wichtigsten Inhalte:

  • Die GDA nennt zahlreiche psychische Belastungsfaktoren. Bei genauer Lektüre zählen sie über 70.
  • Die GDA nennt einige beispielhafte Maßnahmen, die psychische Belastungen positiv wirken lassen.
  • Die GDA erwähnt die Notwendigkeit, die psychische GBU betriebsspezifisch durchzuführen

Chancen der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Bedenkt man die psychGBU ohne den umgebenden Schnickschnack, wird Folgendes schnell klar:

Die Spieler verbessern Die Menschen sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sollte wohl gepflegt werden. Menschen sind allerdings individuell verschieden, und sind durch die sich teilweise stark unterscheidenden Hintergründe und Werte teilweise schwer zu verstehen. Eine Person glücklich zu machen ist schon schwer – eine ganze Gruppe glücklich zu machen umso mehr. Die psychische GBU bietet die Chance, die empfundenen Belastungen der Menschen im Unternehmen zu verstehen. So bietet sich die Chance, einen deutlich gründlicheren Blick auf die Situation zu werfen. Mit diesem geschärften Einschätzung ist es folglich deutlich leichter Verbesserungen vorzunehmen. Eine steilere Vorlage gibt es selten, ihr wichtigstes Kapital zu mehren.

Die Regeln verbessern Keine Organisation ist fehlerfrei. Bei einer riesigen Menge an Managementphilosophien, Arbeitsmodellen und (schlaues Organisationswort) ist es nicht einmal klar, wie fehlerfrei aussieht. Klar ist jedoch, dass es stets Raum für Verbesserungen gibt. Zu erkennen, wo Reibungen existieren und wo Verbesserungen angestrebt werden sollten, ist eine hohe Kunst. Dabei müsste man nur den richtigen Menschen zuhören. Gibt es beispielsweise einen Fehler in der Arbeitsorganisation, so bleibt irgendwo Arbeit liegen oder sie wird durch eine Person übernommen, die ihre Rolle damit übererfüllt. In jedem Fall fällt es aber den Betroffenen auf und zeigt sich in Kopfschütteln, gerunzelten Stirnen oder Stress. Sollte es eine Führungskraft geben, die so mit Menschen umgeht, dass sie sich nicht oder fehlverstanden fühlen, zeigt sich das sehr schnell in hohem Stress und geringerer Leistungsbereitschaft. Die psychische GBU bietet die Chance, diese Fehler zu erkennen, die sonst leicht übersehen werden.